Wer sich beschweren will, muss wissen, wer zuständig ist
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) soll die Menschen vor "erheblichen Nachteilen und Belästigungen" schützen. Was konkret zumutbar ist, ist darin nicht geregelt. Obwohl es kein allgemein gültiges Lärmgesetz gibt, haben die Bürger Möglichkeiten, sich gegen störenden Lärm zu wehren. Im privaten Bereich ist zuerst die Ortspolizei zuständig, der nächste Schritt ist das Zivilrecht. Etwa 90 Prozent aller nachbarschaftlichen Streitfälle, so schätzt man, wären bei etwas gutem Willen ohne Gericht zu schlichten. Wann und wie laut ein Rasenmäher laufen darf, ist in einer speziellen Verordnung fest gelegt. Ähnliches gilt für Sport- und Freizeitlärm, Sportanlagen unterliegen außerdem dem Verwaltungsrecht. Wer sich durch Gewerbelärm gestört fühlt, sollte das Gewerbeaufsichtsamt einschalten.
Bei unerträglichem Fluglärm kann man den staatlichen Fluglärmschutzbeauftragten anrufen oder sich an die Fluglärmkommission und die Landesluftfahrtbehörde (bei kleinen Landeplätzen) wenden. Die Adressen hat der jeweilige Flughafen. Für Fragen zu Flughöhe und Flugrouten ist die Deutsche Flugsicherung zuständig. Kompetente Hilfe im Sinne der Geschädigten leistet die Bundesvereinigung gegen Fluglärm. Beschwerden gegen Straßenlärm auf Autobahnen, Bundes- und Landsstraßen sind ans nächste Straßenbauamt zu richten, ansonsten an die Kreis- und Stadtverwaltung. Ansprechpartner bei der Bahn ist das Bahn-Umwelt-Zentrum, die Aufsicht obliegt dem Eisenbahnbundesamt. Hilfreiche Informationen hält die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm bereit.
- Bahn-Umwelt-Zentrum, Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin, Telefon: 030-297-0
- Bundesministerium für Verkehr, Postfach 200100, 53170 Bonn, Bürgertelefon: 0228-300-0
- Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Westendstr. 26, 64546 Mörfelden-Walldorf, Telefon: 06105-938283, Fax: 938238
- Bundesvereinigung gegen Schienenlärm, Heuerstr. 12, 30579 Hannover, Telefon: 0511-836463, Fax: 8386072
- Deutsche Gesellschaft für Akustik, c/o Universität Oldenburg, Dr. Brigitte Schulte-Fortkamp, Telefon: 0441-798-3575, Fax: 798-3572
Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung (DAL), Frankenstr. 25, 40476 Düsseldorf, Telefon: 0211-488499, Fax: 442634; Internet: www.dalaerm.de. Der DAL gibt eine Lärmfiebel heraus, die über gesetzliche Regelungen, Schallschutz und Möglichkeiten der Selbsthilfe bei Lärmbeschwerden informiert.
Nachtrag 2009: den Deutschen Arbeitsring für Lärmbekämpfung gibt es nicht mehr. Auf der genannten Webseite finden Sie folgende Information des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
Die von Ihnen gewählte Internetseite ist zur Zeit nicht erreichbar.
Der Deutsche Arbeitsring für Lärmbekämpfung e.V. (DAL) befindet sich in Liquidation. Zur Sicherung der Internetadresse ist das Bundesumweltministerium (BMU) jetzt Inhaber der Domain. Über die weitere Nutzung der Internetseite "www.dalaerm.de" wird das BMU zu gegebener Zeit entscheiden.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Referat Öffentlichkeitsarbeit
11055 Berlin
Telefon: 030 18 305-0.