Kategorie: Prinzipielles

na eben

Rigo Baladur: Der Stille Tod.

Nun gibt es ein Buch, das gut tut und böse macht:

Rigo Baladur: Der Stille Tod.

Schon der Titel, gesprochen einfach zu verstehen, beim Lesen zwingt er zum Denken. Ja, es geht nicht um den Tod, es geht darum, daß Lärm die Stille tötet.
Und der Mensch braucht nun mal Stille, um geistig arbeiten zu können.

Daß der Mensch jedoch die Stille abwürgt, nicht zuläßt, ist für den Autor Rigo Baladur ein weiteres Indiz dafür, daß der Mensch sich überlebt hat:
Der Mensch muß aufhören….

Der Mensch muß aufHören

Für mich ist dieses Buch vom Himmel gefallen. Ich finde herausgearbeitet, was mich so quält und ich werde gezwungen, mich intensiver mit dem Thema auseinanderzusetzen. Abwehr reicht nicht…
Ob ich allerdings so konsequent werde, daß ich zur Notwehr schreiten werde, bin ich mir trotz der juristischen Abklärung in diesem Bande noch nicht sicher. Aber ich habe das Buch aber auch noch nicht beendet

Rigo Baladur:
Der Stille Tod
Menschheit zwischen Demenz und Dementi
Athena Verlag 2001

Lärm, Lärm, Lärm

Ich leide immer stärker unter Lärm, es ist aber nicht nur der ‚unvermeidliche‘, betriebsbedingte Lärm, der mich trifft, vielmehr verletzt mich der Lärm aus Gedankenlosigkeit und Abstumpfung…

Weist man jemanden auf den durch ihn verursachten Lärm hin, antwortet er sofort:

  • aber die anderen sind auch laut
  • xyz ist auch laut

es wird nicht unterschieden zwischen betriebsbedingtem Lärm und unnötigem Lärm

  • muß man es so machen wie die Anderen?
  • niemand äußert sich über sich selbst, verweist nur auf Andere
  • daß Lärm Umweltverschmutzung ist, wird kollektiv geleugnet

Und die oft genannten Ansprechpartner erweisen sich als überaus inkompetent (beispielsweise die Person am Lärmtelefon der Freien und Hansestadt Hamburg, mit der ich sprach)

oder sie antworten einfach nicht, beispielsweise der Umweltschutzbeauftragte des Hotel- und Gaststättenverbandes Berlin oder war es der Umweltarbeitskreis?

Informationen und Ansprechpartner

Wer sich beschweren will, muss wissen, wer zuständig ist

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) soll die Menschen vor "erheblichen Nachteilen und Belästigungen" schützen. Was konkret zumutbar ist, ist darin nicht geregelt. Obwohl es kein allgemein gültiges Lärmgesetz gibt, haben die Bürger Möglichkeiten, sich gegen störenden Lärm zu wehren. Im privaten Bereich ist zuerst die Ortspolizei zuständig, der nächste Schritt ist das Zivilrecht. Etwa 90 Prozent aller nachbarschaftlichen Streitfälle, so schätzt man, wären bei etwas gutem Willen ohne Gericht zu schlichten. Wann und wie laut ein Rasenmäher laufen darf, ist in einer speziellen Verordnung fest gelegt. Ähnliches gilt für Sport- und Freizeitlärm, Sportanlagen unterliegen außerdem dem Verwaltungsrecht. Wer sich durch Gewerbelärm gestört fühlt, sollte das Gewerbeaufsichtsamt einschalten.

Bei unerträglichem Fluglärm kann man den staatlichen Fluglärmschutzbeauftragten anrufen oder sich an die Fluglärmkommission und die Landesluftfahrtbehörde (bei kleinen Landeplätzen) wenden. Die Adressen hat der jeweilige Flughafen. Für Fragen zu Flughöhe und Flugrouten ist die Deutsche Flugsicherung zuständig. Kompetente Hilfe im Sinne der Geschädigten leistet die Bundesvereinigung gegen Fluglärm. Beschwerden gegen Straßenlärm auf Autobahnen, Bundes- und Landsstraßen sind ans nächste Straßenbauamt zu richten, ansonsten an die Kreis- und Stadtverwaltung. Ansprechpartner bei der Bahn ist das Bahn-Umwelt-Zentrum, die Aufsicht obliegt dem Eisenbahnbundesamt. Hilfreiche Informationen hält die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm bereit.

 

  1.   Bahn-Umwelt-Zentrum, Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin, Telefon: 030-297-0
  2. Bundesministerium für Verkehr, Postfach 200100, 53170 Bonn, Bürgertelefon: 0228-300-0
  3. Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Westendstr. 26, 64546 Mörfelden-Walldorf, Telefon: 06105-938283, Fax: 938238
  4. Bundesvereinigung gegen Schienenlärm, Heuerstr. 12, 30579 Hannover, Telefon: 0511-836463, Fax: 8386072
  5. Deutsche Gesellschaft für Akustik, c/o Universität Oldenburg, Dr. Brigitte Schulte-Fortkamp, Telefon: 0441-798-3575, Fax: 798-3572
  6. Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung (DAL), Frankenstr. 25, 40476 Düsseldorf, Telefon: 0211-488499, Fax: 442634; Internet: www.dalaerm.de. Der DAL gibt eine Lärmfiebel heraus, die über gesetzliche Regelungen, Schallschutz und Möglichkeiten der Selbsthilfe bei Lärmbeschwerden informiert.

Nachtrag 2009: den Deutschen Arbeitsring für Lärmbekämpfung gibt es nicht mehr. Auf der genannten Webseite finden Sie folgende Information des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

Die von Ihnen gewählte Internetseite ist zur Zeit nicht erreichbar.

Der Deutsche Arbeitsring für Lärmbekämpfung e.V. (DAL) befindet sich in Liquidation. Zur Sicherung der Internetadresse ist das Bundesumweltministerium (BMU) jetzt Inhaber der Domain. Über die weitere Nutzung der Internetseite "www.dalaerm.de" wird das BMU zu gegebener Zeit entscheiden.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an das

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Referat Öffentlichkeitsarbeit
11055 Berlin
Telefon: 030 18 305-0.

 

Einschaltverweigerung

ein verzweifelter Versuch einer gequälten Seele, sich der ästhetischen und kulturellen Verschmutzung zu entziehen.

Oder anders: das Elend zu dokumentieren bzw. andere Mitleidende einzubinden in das Leiden, auf daß es ein Gemeinsames werde….
vorerst geht es erstmal um die akustische Verschmutzung

Selbst in Amerika, dem Land des Muzaks, regen sich genervte Lärm-Opfer.

So fordert Tony Long auf WIRED.COM: You Know What? Just Shut Up

Ein Gruss an Konstantin (WorldWide-)Klein, der auf diesen Artikel hinwies.

Schon angejahrt, aber immer noch aktuell:

Im August 2003 widmet der Spiegel einige Artikel dem Thema Lärm und stellt auch eine Linksammlung ins Netz:

Ein Interview mit dem Lärmexperten Prof. August Schick

Der Ärger mit dem leisen Lärm / Das Recht auf Stille

Wenn Stille unmöglich wird / Brummtöne

Der allzu laute Puls der Zeit

Schrot&Korn auf www.naturkost.de

Bei der Aufzählung der Umweltbelastungen wird ein Thema häufig vergessen: der Lärm. Fast alle verursachen ihn und die meisten leiden unter ihm. Manche so sehr, dass sie krank werden. Vom „Recht auf Ruhe“ sind wir in der Praxis weit entfernt.

„Über allen Gipfeln ist ruh“, so beginnt das Nachtlied von Goethe.
Heute würde nur noch ein Zyniker so dichten. Der Krach der Welt ist im Jahr 2000 allgegenwärtig, die Stille verschwindet sogar aus der Poesie. Zwei Drittel der Bundesbürger fühlen sich vom zunehmenden Lärm belästigt, der unterschiedlichsten Quellen entspringt. Flugzeuge, Autos und Bahnen sind die häufigsten Ursachen, auch Industrie- und Gewerbelärm ist weit verbreitet. Nicht zu vergessen die vielen „privaten Nervtöter“ wie Radio, Walkman, Rasenmäher oder ausufernde Feiern. Dauerhaft hohe Geräuschpegel machen krank, so haben medizinische Untersuchungen ergeben. Der Körper reagiert auf den anhaltenden Stress unter anderem mit Kreislauf- und Verdauungsstörungen, oberhalb der Grenze von 65 Dezibel(A) ist das Herzinfarktrisiko deutlich erhöht. Etwa 1.700 Menschen sterben nach Schätzungen des Deutschen Grünen Keuzes jährlich an den Folgen des Lärms.

Jedes laute Umweltereignis führt zu körperlichen Reaktionen. Die Blutgefäße an Kopf und Fingern ziehen sich zusammen, der Puls wird beschleunigt und die Muskelspannung steigt. Im Extremfall kann es zu Übersteuerungen des vegetativen Nervensystems kommen. Obwohl immer wieder anderes behauptet wird, gewöhnt sich der Körper ein Leben lang nicht an den Lärm. Und er „vergißt“ ihn auch nicht so schnell. Bei Kindern, die in der Nähe des Münchner Flughafens aufwuchsen, waren Stress-Symptome (Blutdruck- und Hormonwerte) auch 18 Monate nach dem Umzug des Airports ins Erdinger Moos noch signifikant erhöht. Weil die Gehörgänge praktisch Tag und Nacht durchlässig sind, ist man während des Schlafs besonders empfänglich für Störungen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, in Innenräumen einen Mittelungspegel von 35 dB(A) nachts nicht zu überschreiten und Spitzenpegel von 45 dB(A) zu verhindern, um Schlafstörungen vorzubeugen. Auch sollten die Außen-Pegel nicht über 45 dB(A) liegen, damit das Fenster offen bleiben kann. Von solchen Zuständen dürften die Nachbarn deutscher Großflughäfen nur träumen, wenn sie denn noch können. In Lärmschutzzone 1, wo Durchschnittspegel über 75 dB(A) gemessen werden, haben die Betroffenen immerhin Anspruch auf den Einbau von Schallschutzfenstern. In Schutzzone 2 (zwischen 67 und 75 dB(A)), wo viel mehr Menschen wohnen, gibt es keinen Rechtsanspruch, nur freiwillige Leistungen der Flughafen-Betreiber.

„Wir wollen endlich das Grundrecht der Menschen auf Schutz vor Lärm herstellen“, verlautet aus dem Bundesumweltministerium (BMU). Verkehrs- und Fluglärm, eine „Geißel unserer Zivilisation“, stünden dabei an erster Stelle. Wie schwierig es ist, das medizinisch Sinnvolle und menschlich Naheliegende zu realisieren, zeigt der momentane Streit um den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Dort droht die Flughafen AG mit dem Verlust von Arbeitsplätzen und beschwört den Untergang einer ganzen Region. Dabei wohnen die eifrigsten Befürworter meist in grünen Villengebieten abseits der Lärmzonen, während sich die Masse vor dem Dröhnen der Motoren duckt. Ruhe wird zum Privileg für die Reichen, wer sich's leisten kann, zieht weg. Regelrechte Lärmghettos – wie rund um London-Heathrow – sind schon jetzt Realität.

Beim Versuch, die negativen Folgen des „Fortschritts“ zu mildern, vertrauen viele allein auf technische Innovation. Leisere Motoren, neue Straßenbeläge oder bessere Dämm-Materialien sind zwar wichtige Etappenziele, rühren aber ebenso wie schärfere Gesetze nicht an den Kern des Problems. Hohe Lärmpegel sind natürlich keine „Erfindung“ der Neuzeit, denn bereits die Römer klagten über das Rattern eisenbeschlagener Wagenräder. Der Mensch von heute erzeugt jedoch „Phonopollution“, wie die Amerikaner sagen, rund um die Uhr. Fast jeder ist abwechselnd Täter und Opfer, und ohne Verhaltensänderung führt anscheinend kein Weg aus dem Labyrinth. „Die Emission von Lärm bereits an der Quelle zu vermeiden“, wie die Bundesvereinigung gegen Fluglärm anregt, wäre in allen Bereichen die wirksamste und preiswerteste Strategie.

Nicht immer sind die anderen Schuld am eigenen Leid.

Etwa jeder vierte Jugendliche hat bleibende Hörschäden, die er sich durch lautes Musikhören oder Discobesuche „freiwillig“ zugefügt hat. Mediziner schlagen deshalb vor, die Schallpegel für Walkman auf 90 Dezibel (A) zu begrenzen. Patienten, die wegen chronischer Ohrgeräusche (Tinnitus) den Arzt aufsuchen, werden immer jünger. „Harmloses“ Kinderspielzeug wie Plastiktrompeten, Trillerpfeifen und Knackfrösche, so hat Professor Gerald Fleischer an der Universität Gießen ermittelt, bringt es auf Schallpegel von über 100 dB(A). Spitzenreiter sind Knallpistolen mit 135 dB(A). Die „Ballermänner“ sind für Kinder ab drei Jahren zugelassen und erreichen – direkt neben dem Ohr abgefeuert -sogar Werte von 163 bis 173 dB(A). Bei solch ohrenbetäubendem Krach genügt ein einziges „Ereignis“, um ein massives Knalltrauma auszulösen, das Ohrengeklingel und Hörstürze zur Folge hat. Die Haarzellen im Innenohr werden durch die Wucht der Detonation von der Basalmembran abgeknickt oder ausgerissen wie Bäume im Orkan. Wegen Sauerstoffmangel – so vermutet man – sterben die Sinneszellen ab. Während sich das Ohr gegen gleichförmigen Lärm durch Zusammenziehen der Mittelohrmuskeln bedingt wappnen kann, so Fleischer, ist es dem extrem lauten Sekundenlärm schutzlos ausgeliefert.

Durch permanente Lärm-Berieselung mit mittleren Schallpegeln wird nach neuesten Erkenntnissen die geistige Entwicklung von Schulkindern stark beeinträchtigt. Manche Lärmgegner würden gerne die akustische Umweltverschmutzung in Einkaufszentren und Supermärkten abstellen und fordern die Einrichtung lärmfreier Zonen. Auch Autofahrer könnten durch bewusstes Verhalten viel für den Lärmschutz tun. Wer seine Geschwindigkeit innerorts von 50 auf 39 Stundenkilometer drosselt, hat die Schallemission seines Fahrzeugs bereits halbiert. Über eines sind sich Fachleute einig: Individuell und gesellschaftlich gesehen bekommt man den schädlichen Lärm nur durch ein Bündel von Maßnahmen in den Griff.

Die Idee, den Lärmschutz im Umweltgesetzbuch zu verankern, ist noch in der Diskussion. „Das Naturrecht auf Ruhe“, von dem manche sprechen, existiert allenfalls in der Phantasie. „Der Lärm aber ist die impertinenteste aller Unterbrechungen, da er sogar unseren eigenen Gedankengang unterbricht, ja zerbricht“, schrieb der Philosoph Arthur Schopenhauer vor gut 150 Jahren. Dass dies in gewisser Weise auch auf Tiere zutrifft, konnte der kluge Mann nicht ahnen. Vögel hören ihre eigenen Gesänge nicht mehr, Wale und Delphine werden durch unterirdische Explosionen gestört. Bei vielen Arten sinkt so der Bruterfolg und die Population schrumpft. „Menschen und Tiere brauchen Ruhe“, hat das Bundesamt für Naturschutz deshalb moniert. Lärmfreie Zonen und Zeiten, wo wir uns erholen können, scheinen überlebenswichtig für alles, was kreucht und fleucht.

Hans Krautstein

Der Lärm in Zahlen

Es ist international üblich, die Schalldruckpegel störender Geräusche in Dezibel, kurz dB(A) anzugeben. Unabhängige Ärzte, Sozialwissenschaftler und Psychologen stimmen darin überein, dass bei häufiger Überschreitung des Werts von 55 dB(A) (nachts 45 Dezibel) Gesundheitsschäden auftreten können. Die wirkliche Belastung ist jedoch nicht nur von Zahlen abhängig, sondern auch von der Art der Lärmquelle, der Anzahl (Frequenz) und Stärke (Amplitude) der Schwingungen sowie von subjektiven Einstellungen des Empfängers. Weil Verkehrslärm eher hingenommen wird als ein Preßlufthammer, sprechen Lärmwirkungsforscher von „Akzeptanz“. Auch leise Geräusche können stören, meist werden hohe Töne unangenehmer empfunden als tiefe.

Die Dezibelskala ist logarithmisch aufgebaut und reicht von 0 bis 130. Sehr leise Geräusche zwischen 0 und 20 dB(A) sind kaum wahrnehmbar, Umgebungsgeräusche abseits von Städten misst man mit 20 bis 30 dB(A). Bei normaler Unterhaltung beträgt der Schallpegel etwa 55 dB(A), bei starkem Verkehr rund 80 dB(A). Presslufthämmer und Musikanlagen erreichen bis zu 100 dB(A), das Triebwerk eines Düsenflugzeugs bringt es sogar auf 130 dB(A). Eine Erhöhung der Dezibelzahl um 3 dB(A) bedeutet bereits eine Verdoppelung des Geräuschpegels. Da Art und Dauer des Lärms meist schwanken, bedient man sich sogenannter „Mittelungspegel“, deren Aussagekraft jedoch umstritten ist.

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